VERTRAG
Hier können Sie den Vertrag anschauen bzw. herunterladen.
AGB
Unterrichtsbedingungen der priv. Musikschule Volker Olschewski 8/2016
Der Unterricht findet in den Räumen der Schüler statt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Schüler für mindestens zwei Monate. Diese gelten als Probeunterricht und beginnen mit der ersten Unterrichtsstunde. Wird die Anmeldung nicht spätestens 8 Tage vor Ablauf der zwei Monate schriftlich durch den Schüler bzw. Erziehungeberechtigten gekündigt, verlängert sich der Vertrag unbefristet.
Der Unterricht kann mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit zu folgenden Quartalen gekündigt werden: 31.März, 30.September, 31.Dezember. Die Jahresgebühr kann in 12 gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils zum 2. Eines Monats im voraus fällig. Bei Zahlungsverzug (Rückgabe der Lastschrift),wird eine Mahngebühr von € 5,-- zzgl. der Rückgabegebühr erhoben; außerdem wird die noch offene Kursgebühr sofort fällig. Kommt ein Kursteilnehmer länger als zwei Monate mit seinen Zahlungen in Rückstand, so ist die Schulleitung berechtigt, den Kursteilnehmer nach Fristsetzung mit sofortiger Wirkung vom Kurs auszuschließen. In diesem Falle wird die noch offene Kursgebühr sowie die Kosten des verwendeten Unterrichtsmaterials sofort fällig.
Die Kursgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Kursteilnehmer, gleich aus welchem Grund, an einer oder mehreren Unterrichtsstunden nicht teilnehmen kann. Ausnahme: Erkrankt ein Kursteilnehmer länger als einen Monat (= 4 Unterrichtsstunden), so wird mit dem Einzug der Gebühren ausgesetzt. Zum Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Im Falle einer ansteckenden Krankheit verpflichtet sich der erkrankte Kursteilnehmer, dem Unterricht fern zu bleiben sowie die Schulleitung von dieser Krankheit zu unterrichten.
Unterrichtsausfall aus organisatorischen Gründen, höhereGewalt (Feuer - Wasserschäden etc.) oder sonstige Gründe bis zu 6 Unterrichtsmonaten (Ferienzeit ausgenommen), berechtigen nicht zur Kündigung von diesem Vertrag. Mit dem Einzug der Gebühren wird in dieser Zeit ausgesetzt.
Kursteilnehmer, die wiederholt den Unterricht stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ebenso kann die Schulleitung einen Vertrag ohne Angabe von Gründen fristgerecht, bzw. mit Angabe von schwerwiegenden Gründen jederzeit kündigen. In diesem Fall wird die Unterrichtsgebühr bis Quartalsende sofort fällig. Mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt diese den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort ist Neuenstein.