AGB - MUSIKSCHULE OLSCHEWSKI

Musikschule Olschewski
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Musikschule Olschewski
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VERTRAG

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AGB


Unterrichtsbedingungen der priv. Musikschule Volker Olschewski 8/2016

Der  Unterricht findet in den Räumen der Schüler statt. Mit  der Anmeldung verpflichtet sich der Schüler für mindestens zwei Monate.    Diese gelten als Probeunterricht und beginnen mit der ersten  Unterrichtsstunde. Wird die Anmeldung nicht spätestens 8 Tage vor Ablauf  der zwei Monate schriftlich durch den  Schüler bzw.  Erziehungeberechtigten gekündigt, verlängert sich der Vertrag  unbefristet.

Der  Unterricht kann mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit zu folgenden  Quartalen gekündigt    werden: 31.März, 30.September, 31.Dezember. Die  Jahresgebühr kann in 12 gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die  Teilbeträge sind jeweils zum 2. Eines Monats im voraus fällig. Bei  Zahlungsverzug (Rückgabe der Lastschrift),wird eine Mahngebühr von €  5,-- zzgl. der Rückgabegebühr erhoben; außerdem wird die noch offene  Kursgebühr sofort fällig. Kommt ein Kursteilnehmer länger als zwei Monate mit seinen Zahlungen in Rückstand, so ist die Schulleitung  berechtigt, den Kursteilnehmer nach Fristsetzung mit sofortiger Wirkung  vom Kurs auszuschließen. In diesem Falle wird die noch offene Kursgebühr  sowie die Kosten des verwendeten Unterrichtsmaterials sofort fällig.

Die  Kursgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn der Kursteilnehmer,  gleich aus welchem Grund, an einer oder mehreren Unterrichtsstunden  nicht teilnehmen kann. Ausnahme: Erkrankt ein Kursteilnehmer länger als  einen Monat (= 4 Unterrichtsstunden), so wird mit dem Einzug der  Gebühren ausgesetzt. Zum Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung  vorzulegen. Im Falle einer ansteckenden Krankheit verpflichtet sich der  erkrankte Kursteilnehmer, dem Unterricht fern zu bleiben sowie die  Schulleitung von dieser Krankheit zu unterrichten.

Unterrichtsausfall aus organisatorischen Gründen, höhereGewalt (Feuer - Wasserschäden  etc.) oder sonstige Gründe bis zu 6 Unterrichtsmonaten (Ferienzeit  ausgenommen), berechtigen nicht zur Kündigung von diesem Vertrag. Mit  dem Einzug der Gebühren wird in dieser Zeit ausgesetzt.

Kursteilnehmer,  die wiederholt den Unterricht stören, können vom Unterricht  ausgeschlossen    werden. Ebenso kann die Schulleitung einen Vertrag  ohne Angabe von Gründen fristgerecht, bzw. mit Angabe von  schwerwiegenden Gründen jederzeit kündigen. In diesem Fall wird die  Unterrichtsgebühr bis Quartalsende sofort fällig.  Mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit. Soweit eine dieser  Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt diese den Bestand des  Vertrages insgesamt nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der  Schriftform.

Erfüllungsort ist Neuenstein.  
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